Lizenz- und Nutzungsbedingungen für die Software Soalex (Gründer-Lizenz) Stand: Version 1.0, gültig ab 25.09.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen regeln, was du mit der Software Soalex (nachfolgend „Soalex“) tun darfst, was du dafür bekommst und was du beachten musst. Soalex ist ein Add-on für Home Assistant, das Wechselrichter und Batteriespeicher (nachfolgend „Akku“) auf Basis der Messwerte eines Smart Meters steuert.
(2) Vertragspartner, Verkäufer, Hersteller und Lizenzgeber von Soalex ist Alexander Klyeisen, Am Schönblick 12, 73262 Reichenbach, E-Mail info@alkly.de (nachfolgend „ich“ oder „Lizenzgeber“). Das gilt auch, wenn du Soalex über die Plattform Ablefy kaufst: Die ablefy GmbH, Potsdamer Straße 125, 10783 Berlin, stellt nur den Checkout, die Zahlungsabwicklung über angebundene Zahlungsdienstleister, den Rechnungsversand in meinem Namen, die Widerrufsfunktion, die Kündigungsschaltfläche und die Auslieferung der Zugangsdaten bereit. Sie ist nicht dein Vertragspartner.
(3) Diese Bedingungen sind Bestandteil des Kaufvertrags über die Soalex Gründer-Lizenz und gelten zusammen mit meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://alkly.de/agb/). Bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen als speziellere Regelung vor; für dich als Verbraucher gilt im Zweifel die günstigere Regelung. Vertragsschluss, Zahlung, Rechnung, Widerrufsrecht und die technische Abwicklung von Kündigungen richten sich nach den AGB.
(4) Diese Bedingungen richten sich an Verbraucher (§ 13 BGB) und an Unternehmer (§ 14 BGB). Die Vorschriften der §§ 327 bis 327u BGB und die verbraucherschützenden Regelungen dieser Bedingungen gelten für Verbraucher.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand ist die Bereitstellung von Soalex als digitales Produkt (§ 327 Abs. 1 BGB) gegen Zahlung eines Preises, bestehend aus:
- Zugang zur Software Soalex in ihrer jeweils aktuellen Version über ein Add-on-Repository für Home Assistant, sofort nach Kauf (während der Beta-Phase als Vorabversion, siehe § 4);
- einem persönlichen, offline prüfbaren Lizenzschlüssel, den ich dir per E-Mail an die beim Kauf angegebene Adresse schicke, mit der ersten Release-Version, spätestens am 31.03.2027 (§ 4 Abs. 5);
- Funktions- und Sicherheitsupdates für 12 Monate ab dem Kaufdatum (§ 5 Abs. 1) sowie einem anschließenden Update-Abo (§ 5 Abs. 3 bis 7);
- dem Nutzungsrecht nach § 3.
(2) Der Preis beträgt 29,00 Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer als Einmalzahlung für die Leistungen nach Absatz 1 Nr. 1 bis 4 einschließlich des ersten Update-Jahres. Das Update-Abo nach § 5 kostet 19,00 Euro pro Jahr einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Wesentliche Eigenschaften, Funktionalität und Kompatibilität (Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 1, 17, 18 EGBGB):
- Soalex läuft ausschließlich als Add-on unter Home Assistant OS oder Home Assistant Supervised. Unter Home Assistant Container oder Home Assistant Core kann Soalex nicht installiert werden.
- Soalex benötigt einen Smart Meter, der in Home Assistant den Netzbezug als Leistung in Watt liefert, sowie mindestens einen Akku oder Wechselrichter, der in Home Assistant über schreibbare Entitäten (insbesondere
number-Entitäten für Lade- oder Entladeleistung,select– oderswitch-Entitäten für Betriebsmodi) steuerbar ist. Soalex enthält keine eigenen Gerätetreiber; die Anbindung der Geräte an Home Assistant ist deine Sache. - Soalex arbeitet vollständig lokal auf deinem System. Es baut keine Verbindung zu meinen Servern auf, überträgt keine Telemetrie und prüft den Lizenzschlüssel ausschließlich offline anhand einer digitalen Signatur.
- Technische Schutzmaßnahmen: (a) Der Lizenzschlüssel ist ein signiertes Token und enthält den Namen des Lizenznehmers und das Ende des Update-Zeitraums. (b) Jede Beta-Version trägt ein Ablaufdatum: 30 Tage nach ihrem Erstellungsdatum stellt sie die Steuerung ein, bis eine neuere Version installiert ist (§ 4 Abs. 3). (c) Nach Ablauf des Update-Zeitraums steuert die zuletzt vom Update-Zeitraum gedeckte Version zeitlich unbegrenzt weiter. Installierst du eine Version, die nach dem Ende deines Update-Zeitraums erstellt wurde, steuert diese nach einer Übergangsfrist von 30 Tagen nicht mehr; du kannst dann zu einer gedeckten Version zurückkehren oder das Update-Abo fortsetzen. (d) Ohne Lizenzschlüssel läuft eine Release-Version 30 Tage ab der ersten Inbetriebnahme als Testphase.
- Die Liste der bei Testern bestätigten Geräte, der grundsätzlich unterstützten Gerätetypen und der nicht unterstützten Geräte findest du in der Produktbeschreibung und in der Dokumentation. Sie beschreibt den Stand zum Kaufzeitpunkt.
(4) Funktionen, die ich als „geplant“ oder als Bestandteil der Roadmap bezeichne (etwa eine Überschuss-Steuerung für Verbraucher wie Spülmaschine, Klimagerät oder Heizstab), sind nicht Vertragsgegenstand. Vertragsgegenstand ist Soalex mit dem Funktionsumfang, der zum Kaufzeitpunkt in der Produktbeschreibung steht (§ 327e Abs. 2 und 3 BGB). Erscheinen geplante Funktionen innerhalb deines Update-Zeitraums, gehören sie zu deinen Updates.
(5) Support: Ich beantworte Fragen per E-Mail an info@alkly.de und im Gründer-Bereich auf Discord. Einen Anspruch auf Support in bestimmter Form, Frist oder Sprache begründet der Vertrag nicht; deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§ 7) bleiben unberührt.
§ 3 Nutzungsrecht und Übertragung
(1) Du erhältst ein einfaches, zeitlich unbefristetes und räumlich unbeschränktes Recht, Soalex zu installieren, zu vervielfältigen (soweit für Installation, Betrieb, Sicherung und Update erforderlich) und bestimmungsgemäß zu nutzen (§ 31 Abs. 1 und 2, § 69c Nr. 1 UrhG). Das Nutzungsrecht erlischt nicht mit dem Ende des Update-Zeitraums.
(2) Das Nutzungsrecht gilt für einen Haushalt. Ein Haushalt umfasst alle Home-Assistant-Instanzen und alle Akkus und Wechselrichter an einem Netzanschluss, den du selbst bewohnst oder nutzt, unabhängig von der Zahl der Geräte. Zusätzlich darfst du Soalex auf einem eigenen Testsystem und an einem weiteren selbst genutzten Netzanschluss (etwa einer Ferienwohnung) betreiben. Für die Nutzung an weiteren Netzanschlüssen oder für Dritte (etwa als Dienstleistung für Kunden) brauchst du je Netzanschluss eine eigene Lizenz.
(3) Die gesetzlich zwingenden Befugnisse nach §§ 69d und 69e UrhG (insbesondere Sicherungskopie, Beobachten und Testen des Programms, Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität unter den gesetzlichen Voraussetzungen) bleiben unberührt (§ 69g Abs. 2 UrhG).
(4) Nicht gestattet sind: das Vermieten oder Verleihen von Soalex an Dritte (§ 69c Nr. 3 UrhG), das Entfernen oder Verändern von Urheber- und Lizenzhinweisen, das Umgehen der technischen Schutzmaßnahmen nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 (§ 95a UrhG), das Erzeugen, Verändern oder Weitergeben von Lizenzschlüsseln sowie die öffentliche Zugänglichmachung der Software oder des Lizenzschlüssels.
(5) Übertragung: Du darfst dein Nutzungsrecht zusammen mit dem Lizenzschlüssel dauerhaft an eine andere Person übertragen, wenn du deine eigene Nutzung einstellst, alle Kopien von Soalex und des Lizenzschlüssels auf deinen Systemen löschst und der Erwerber diese Bedingungen übernimmt (§ 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG; EuGH, Urteil vom 03.07.2012, C-128/11, UsedSoft). Teile mir die Übertragung per E-Mail an info@alkly.de mit Namen und E-Mail-Adresse des Erwerbers mit; ich stelle dem Erwerber innerhalb von 14 Tagen einen auf ihn lautenden Lizenzschlüssel aus und sperre keinen bisherigen Schlüssel, weil die Prüfung offline erfolgt. Das laufende Update-Abo geht auf den Erwerber über, wenn er die Zahlungsverpflichtung übernimmt und die Zahlungsart bei Ablefy auf ihn umgestellt werden kann; andernfalls endet es mit dem laufenden Abrechnungszeitraum, und der Erwerber kann ein eigenes Update-Abo abschließen. Eine Aufspaltung der Lizenz (etwa Haushalt und Testsystem an verschiedene Personen) ist nicht möglich.
(6) Der Quellcode von Soalex ist nicht Bestandteil der Lizenz, vorbehaltlich § 10.
§ 4 Beta-Phase und Bereitstellung des Lizenzschlüssels
(1) Bis zum Erscheinen der ersten Release-Version stelle ich dir Soalex als Vorabversion (Beta) bereit. Die Beta-Phase ist eine vereinbarte Abweichung von den objektiven Anforderungen nach § 327e Abs. 3 BGB, die du bei der Bestellung gesondert nach § 327h BGB vereinbarst (Beta-Vereinbarung, Abschnitt 3). Die Beta-Vereinbarung deckt die in Absatz 2 bis 4 beschriebenen Abweichungen und nur diese.
(2) Fehler: Die Beta kann Fehler enthalten, einschließlich solcher, die dazu führen, dass Soalex die Steuerung vorübergehend einstellt (Fail-Safe), einzelne Geräte nicht erkennt oder Einstellungen nach einem Update neu vorgenommen werden müssen. Fehler, die du mir meldest, behebe ich nach Priorität in einer der folgenden Beta-Versionen; einen Anspruch auf Behebung innerhalb einer bestimmten Frist hast du während der Beta-Phase nicht. Die Sicherheitsmechanismen nach § 6 Abs. 2 sind auch in der Beta aktiv; ihre Funktionsfähigkeit ist von der Beta-Vereinbarung nicht ausgenommen.
(3) Laufzeit der Builds: Jede Beta-Version steuert für 30 Tage ab ihrem Erstellungsdatum. Danach stellt sie die Steuerung ein und zeigt dir dies in der Oberfläche an; Home Assistant und deine Geräte laufen unverändert weiter. Ich stelle spätestens 7 Tage vor Ablauf einer Beta-Version eine Nachfolgeversion im Add-on-Repository bereit und kündige den Ablauf in der Oberfläche von Soalex ab 7 Tagen vor Ablauf an. Du installierst die Nachfolgeversion über den Add-on-Store von Home Assistant. Stelle ich die Nachfolgeversion nicht rechtzeitig bereit, ist das eine Pflichtverletzung, für die ich nach § 8 hafte und die von der Beta-Vereinbarung nicht gedeckt ist.
(4) Funktionsumfang: Der Funktionsumfang der Beta kann von dem der Release-Version abweichen. Einzelne Funktionen können in der Beta fehlen, anders benannt oder anders aufgebaut sein oder in der Release-Version entfallen, wenn sie sich in der Beta als nicht tragfähig erweisen. Die in § 2 Abs. 3 beschriebenen Kernfunktionen (Nulleinspeisung mit Smart Meter, Steuerung von Akku und Wechselrichter, lokale Verarbeitung) sind davon ausgenommen.
(5) Lizenzschlüssel: Deinen persönlichen Lizenzschlüssel schicke ich dir per E-Mail mit der ersten Release-Version, spätestens am 31.03.2027. Die Beta-Phase endet mit der ersten Release-Version; ab dann laufen Versionen nicht mehr nach 30 Tagen ab. Erscheint die Release-Version nicht bis zum 31.03.2027 oder erhältst du bis dahin keinen Lizenzschlüssel, kannst du den Vertrag ohne weitere Fristsetzung durch Erklärung per E-Mail an info@alkly.de beenden und erhältst den gezahlten Preis innerhalb von 14 Tagen nach Zugang deiner Erklärung vollständig zurück (§ 327c Abs. 1 und 2 BGB, zu deinen Gunsten ohne vorherige Aufforderung). Ein während der Beta-Phase bereits gezahltes Update-Abo-Entgelt wird ebenfalls erstattet. Deine weitergehenden gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
(6) Beta-Updates zählen als Updates im Sinne von § 5 Abs. 1. Das erste Update-Jahr beginnt mit dem Kaufdatum, nicht mit der Zustellung des Lizenzschlüssels.
§ 5 Aktualisierungen und Update-Abo
(1) Erstes Update-Jahr: Für 12 Monate ab dem Kaufdatum stelle ich dir alle Funktions- und Sicherheitsupdates von Soalex bereit, die in diesem Zeitraum erscheinen (§ 327f Abs. 1 BGB). Updates erscheinen im Add-on-Repository; über Updates informiere ich dich über E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse und in der Oberfläche von Soalex. Die Installation nimmst du über den Add-on-Store von Home Assistant vor.
(2) Sicherheitsupdates: Sicherheitsupdates, die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, stelle ich auch nach Ablauf des Update-Zeitraums für den Zeitraum bereit, den du nach Art und Zweck der Software erwarten kannst (§ 327f Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BGB), unabhängig vom Update-Abo und ohne zusätzliches Entgelt. Für Sicherheitsupdates gelten die technischen Schutzmaßnahmen nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 lit. c nicht: Ich stelle Sicherheitsupdates so bereit, dass sie auch ohne laufendes Update-Abo installiert und betrieben werden können. Zum Bereitstellungszeitraum von Sicherheitsupdates nach der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act) informiere ich in der Dokumentation.
(3) Update-Abo: Nach dem ersten Update-Jahr setzt sich die Bereitstellung von Funktions- und Sicherheitsupdates als Update-Abo auf unbestimmte Zeit fort, wenn du das Abo nicht vor Ablauf des ersten Update-Jahres kündigst. Der Preis des Update-Abos beträgt 19,00 Euro pro Jahr einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und wird jeweils zu Beginn eines Abo-Jahres fällig. Das erste Abo-Jahr beginnt am Tag nach dem Ende des ersten Update-Jahres.
(4) Kündigung: Du kannst das Update-Abo jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, auch zum Ende des laufenden Abo-Jahres. Die Kündigung erklärst du über die Kündigungsschaltfläche „Verträge hier kündigen“ bei Ablefy (https://support.ablefy.io/payer/s/contactsupport/order-cancellation), per E-Mail an info@alkly.de oder in jeder anderen eindeutigen Form (§ 312k BGB). Ich darf das Update-Abo mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abo-Jahres kündigen; § 10 bleibt unberührt. (Anmerkung: § 309 Nr. 9 lit. b BGB lässt eine stillschweigende Verlängerung gegenüber Verbrauchern nur auf unbestimmte Zeit mit jederzeitiger Kündbarkeit und höchstens einmonatiger Frist zu. Die Vorgabe „kündbar zum Ende des laufenden Zeitraums“ bindet an ein Jahr und wäre unwirksam; deshalb diese Fassung mit anteiliger Erstattung nach Absatz 5. In Ablefy prüfen, ob eine Kündigung mit sofortiger Wirkung plus manueller anteiliger Erstattung möglich ist; sonst Erstattung von Hand.)
(5) Erstattung bei Kündigung: Endet das Update-Abo vor Ablauf eines bereits bezahlten Abo-Jahres, erstatte ich dir das Entgelt anteilig für jeden vollen Monat, der nach dem Wirksamwerden der Kündigung im bezahlten Abo-Jahr verbleibt, innerhalb von 14 Tagen.
(6) Preisgarantie: Für Gründer-Lizenzen bleibt der Preis des Update-Abos bei 19,00 Euro pro Jahr einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Preiserhöhung ist ausgeschlossen. Ändert sich der Umsatzsteuersatz, ändert sich der Bruttopreis nur um den Betrag der Steueränderung. (Anmerkung: Das entspricht der beworbenen Zusage „Update-Jahr dauerhaft zum Gründer-Tarif“. Ohne Indexklausel formuliert, weil eine solche gegenüber Verbrauchern nur mit klaren Parametern wirksam wäre und der Werbeaussage widerspräche.)
(7) Wirkung des Abo-Endes: Nach dem Ende des Update-Abos darfst du die zuletzt vom Update-Zeitraum gedeckte Version von Soalex zeitlich unbegrenzt weiter nutzen (§ 3 Abs. 1). Du erhältst keine neuen Funktionsupdates mehr; Absatz 2 bleibt unberührt. Du kannst das Update-Abo jederzeit erneut abschließen; der Update-Zeitraum beginnt dann mit dem Tag des erneuten Abschlusses.
(8) Kompatibilität nach dem Update-Ende: Ich sage nicht zu, dass eine Version von Soalex, für die keine Updates mehr bereitgestellt werden, mit künftigen Versionen von Home Assistant, des Home Assistant Supervisors, des Betriebssystems oder der Geräte-Integrationen zusammenarbeitet. Innerhalb des Update-Zeitraums stelle ich die Kompatibilität mit der jeweils aktuellen stabilen Version von Home Assistant OS und Supervised durch Updates her.
(9) Änderungen an der Software über Updates hinaus (§ 327r BGB): Während des Update-Zeitraums darf ich Soalex über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinaus ändern (etwa Funktionen hinzufügen, umbauen oder entfernen, die Oberfläche neu gestalten, Systemvoraussetzungen an neue Home-Assistant-Versionen anpassen), wenn ein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe sind: Anpassung an geänderte Schnittstellen von Home Assistant oder von Geräte-Integrationen, Behebung von Sicherheitsrisiken, Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften oder technische Normen, Weiterentwicklung der Steuerung auf Grundlage von Messdaten aus dem Feld, Zusammenführung von Funktionen. Solche Änderungen sind für dich kostenfrei. Beeinträchtigt eine Änderung deinen Zugriff auf Soalex oder dessen Nutzbarkeit nicht nur unerheblich, informiere ich dich mindestens 30 Tage vor der Änderung per E-Mail über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung und über dein Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Information oder, wenn später, ab der Änderung unentgeltlich zu beenden (§ 327r Abs. 2 und 3 BGB). Das Beendigungsrecht entfällt, wenn ich dir ermögliche, die unveränderte Version ohne zusätzliche Kosten weiter zu nutzen (§ 327r Abs. 4 BGB); das ist bei Soalex regelmäßig der Fall, weil ältere gedeckte Versionen weiter laufen (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 lit. c).
§ 6 Pflichten des Nutzers und Sicherheitshinweise
(1) Soalex greift steuernd in Geräte ein, die elektrische Energie erzeugen, speichern und ins Hausnetz und ins öffentliche Netz abgeben. Diese Geräte müssen aus eigener Kraft sicher sein. Soalex ist keine Schutzeinrichtung, kein Ersatz für ein Batteriemanagementsystem (BMS), keinen Netz- und Anlagenschutz und keine Einspeisebegrenzung im Sinne der Netzanschlussregeln.
(2) Was Soalex tut und was nicht (Instruktion): Soalex schreibt Sollwerte für Lade- und Entladeleistung oder Einspeiselimits in die von dir gewählten Entitäten und prüft nach jedem Schreibvorgang, ob das Gerät den Wert übernommen hat. Bei Verbindungsverlust zu Home Assistant, bei fehlenden oder unplausiblen Messwerten und bei wiederholt fehlgeschlagenen Schreibvorgängen stellt Soalex weitere Schreibvorgänge ein und behält den zuletzt geschriebenen Wert bei; es gibt in diesem Fall keine höheren Werte frei. Soalex begrenzt Sollwerte auf die von dir in Soalex eingetragenen Grenzen, hält eine von dir eingestellte Mindestpause zwischen Schreibvorgängen ein und begrenzt die Änderung je Schritt. Soalex kann nicht verhindern, dass ein Gerät einen Sollwert ignoriert, fehlerhaft umsetzt oder aus eigener Logik abweichend handelt. Die Beschreibung des Fail-Safe-Verhaltens in der Dokumentation ist Bestandteil dieser Instruktion.
(3) Du bist verantwortlich dafür, dass
- Akku und Wechselrichter über eigene, herstellerseitige Schutzmechanismen verfügen (BMS mit Über- und Unterladeschutz, Temperaturüberwachung, Strom- und Leistungsbegrenzung, Netz- und Anlagenschutz) und diese aktiv sind;
- die Grenzwerte, die du in Soalex einträgst (insbesondere maximale Lade- und Entladeleistung, Einspeiselimit, Mindest- und Höchstladestand), innerhalb der vom Hersteller freigegebenen Spezifikation der Geräte liegen;
- deine Erzeugungs- und Speicheranlage nach den für deinen Netzanschluss geltenden Regeln errichtet, angemeldet und betrieben wird (in Deutschland insbesondere VDE-AR-N 4105, die technischen Anschlussbedingungen deines Netzbetreibers, die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister, eine gegebenenfalls vorgeschriebene Einspeisebegrenzung, für Steckersolargeräte die Vorgaben der DIN VDE V 0126-95 und der Produktnorm; in Österreich und der Schweiz die dort geltenden Anschluss- und Meldevorschriften). Soalex ersetzt keine der dort vorgeschriebenen Einrichtungen und keine Anmeldung;
- die Entitäten, die du in Soalex auswählst, tatsächlich die Geräte und Messgrößen abbilden, die sie bezeichnen (insbesondere: Smart-Meter-Entität misst den Netzbezug des gesamten Hausanschlusses, Vorzeichenkonvention korrekt eingestellt, Leistungs- und Ladestandssensoren gehören zum gesteuerten Gerät);
- du nach der Einrichtung und nach jeder Änderung an Anlage, Geräten oder Home Assistant das Verhalten von Soalex überwachst, den Funktionstest des Einrichtungsassistenten durchführst und Soalex bei unerwartetem Verhalten pausierst (Hauptschalter in der Oberfläche) oder das Add-on stoppst;
- Home Assistant, die Geräte-Integrationen und die Firmware deiner Geräte aktuell gehalten werden und du Beta-Updates nach § 4 Abs. 3 rechtzeitig einspielst;
- du regelmäßig Sicherungen deiner Home-Assistant-Instanz anlegst, insbesondere vor Updates;
- der Zugriff auf deine Home-Assistant-Instanz gegen unbefugte Nutzung gesichert ist (Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, keine ungeschützte Erreichbarkeit aus dem Internet).
(4) Setzt du Soalex ein, obwohl eine der Voraussetzungen nach Absatz 3 nicht erfüllt ist, trägst du die daraus folgenden Schäden selbst, soweit sie auf dem Verstoß beruhen; § 8 Abs. 1 bleibt unberührt.
(5) Soalex ist für den Einsatz in privaten Haushalten und vergleichbaren Kleinanlagen bestimmt. Für den Einsatz in Anlagen, bei denen ein Steuerungsfehler zu Gefahren für Leben, Gesundheit oder erheblichen Sachwerten führen kann (etwa medizinische Versorgung, Notstromversorgung kritischer Einrichtungen, gewerbliche Großspeicher), ist Soalex nicht bestimmt.
§ 7 Gewährleistung bei digitalen Produkten
(1) Für Mängel von Soalex gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 327d bis 327m BGB). Deine Gewährleistungsansprüche richten sich gegen mich als Verkäufer, auch wenn du über die Plattform Ablefy gekauft hast.
(2) Soalex ist frei von Mängeln, wenn es den subjektiven Anforderungen (§ 327e Abs. 2 BGB: die in § 2 Abs. 3 und in der Produktbeschreibung genannten Eigenschaften), den objektiven Anforderungen (§ 327e Abs. 3 BGB) und den Anforderungen an die Integration (§ 327e Abs. 4 BGB) entspricht. Von den objektiven Anforderungen weicht Soalex während der Beta-Phase in dem in § 4 Abs. 2 bis 4 beschriebenen und nach § 327h BGB gesondert vereinbarten Umfang ab.
(3) Kein Mangel liegt vor, wenn Soalex nicht wie beschrieben arbeitet, weil eine Voraussetzung nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 und 2 oder § 6 Abs. 3 fehlt, weil ein Gerät oder eine Geräte-Integration einen Sollwert nicht wie dokumentiert umsetzt, oder weil du ein Update nicht installiert hast, das ich dir nach § 5 bereitgestellt und über dessen Verfügbarkeit und die Folgen der Nichtinstallation ich dich informiert habe (§ 327f Abs. 2 BGB). Die gesetzliche Beweislastregel des § 327k BGB bleibt unberührt.
(4) Die Verjährung richtet sich nach § 327j BGB.
§ 8 Haftung
(1) Ich hafte unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von mir oder meinen Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, für arglistig verschwiegene Mängel und im Umfang einer von mir übernommenen Garantie (§ 309 Nr. 7 lit. a und b, § 276 Abs. 3 BGB).
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich nur, wenn ich eine wesentliche Vertragspflicht verletzt habe. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. Für Soalex sind das insbesondere: die Bereitstellung einer installierbaren Software mit den Kernfunktionen nach § 2 Abs. 3, die Einhaltung der von dir eingetragenen Grenzwerte beim Schreiben von Sollwerten, das in § 6 Abs. 2 beschriebene Fail-Safe-Verhalten, die rechtzeitige Bereitstellung von Nachfolgeversionen während der Beta-Phase (§ 4 Abs. 3) und die Bereitstellung von Sicherheitsupdates (§ 5 Abs. 2). In diesem Fall ist meine Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(3) Im Übrigen ist meine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die persönliche Haftung meiner Erfüllungsgehilfen und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit sie mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren.
(5) Für den Verlust von Daten hafte ich nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch dich eingetreten wäre, es sei denn, die Datensicherung war dir nicht zumutbar oder ich habe den Verlust grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
(6) Eine Begrenzung der Haftung auf einen festen Betrag oder auf den Kaufpreis erfolgt nicht.
§ 9 Gründer-Call und Roadmap-Abstimmung
(1) Als Gründer lade ich dich zu einem monatlichen Gründer-Call per Videokonferenz ([TOOL]) und zu Abstimmungen über die Roadmap von Soalex ein. Termine, Zugangsdaten und Abstimmungen kündige ich per E-Mail und im Gründer-Bereich auf Discord an.
(2) Gründer-Call und Roadmap-Abstimmung sind ein Community-Angebot ohne Leistungsversprechen. Sie sind nicht Teil der von dir bezahlten Leistung. Ein Ausfall, eine Verschiebung oder das Ende dieses Angebots begründet keine Ansprüche auf Minderung, Schadensersatz oder Vertragsbeendigung. Das Ergebnis einer Roadmap-Abstimmung bindet mich nicht; die Entscheidung über Reihenfolge und Umfang der Entwicklung bleibt bei mir.
(3) Die Nennung deines Namens in den Credits von Soalex erfolgt nur auf deinen ausdrücklichen Wunsch, den du jederzeit widerrufen kannst.
§ 10 Open-Source-Zusage
(1) Ich verpflichte mich gegenüber jedem Inhaber einer Gründer-Lizenz, den Quellcode von Soalex unter der Open-Source-Lizenz [OSS-LIZENZ] zu veröffentlichen, wenn beide der folgenden Voraussetzungen eintreten:
- Innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten erscheint keine neue Version von Soalex (weder Beta- noch Release-Version) im Add-on-Repository, und
- ich habe innerhalb dieses Zeitraums nicht per E-Mail an alle Lizenznehmer und im Add-on-Repository angekündigt, dass und bis zu welchem Datum die Entwicklung fortgesetzt wird. Eine solche Ankündigung schiebt den Eintritt der Voraussetzung nach Nummer 1 höchstens um [6] Monate ab dem angekündigten Datum hinaus; erscheint bis dahin keine neue Version, gilt die Voraussetzung als eingetreten. (Anmerkung: Ohne diese Obergrenze könnte die Zusage durch wiederholte Ankündigungen leerlaufen; der Wert ist frei wählbar.)
(2) Die Veröffentlichung erfolgt innerhalb von 90 Tagen nach Eintritt der Voraussetzungen in einem öffentlich zugänglichen Quellcode-Repository. Sie umfasst den vollständigen Quellcode von Soalex (Backend, Frontend, Add-on-Definition, Build-Skripte) in dem Stand, der der zuletzt veröffentlichten Version entspricht, sowie die Werkzeuge zur Erzeugung von Lizenzschlüsseln oder eine Version, in der die Lizenzprüfung entfällt. Nicht umfasst sind private Signaturschlüssel, Zugangsdaten und Komponenten Dritter, die ich nicht unter einer Open-Source-Lizenz weitergeben darf.
(3) Diese Zusage gilt auch für meine Rechtsnachfolger. Übertrage ich die Rechte an Soalex auf einen Dritten, verpflichte ich diesen zur Übernahme dieser Zusage; unterbleibt das, gilt die Zusage gegen mich weiter.
(4) Du kannst die Erfüllung dieser Zusage verlangen. Weitergehende Ansprüche (insbesondere Schadensersatz wegen entgangener Weiterentwicklung) begründet § 10 nicht; § 8 bleibt unberührt.
§ 11 Datenverarbeitung
Soalex verarbeitet alle Daten lokal auf deinem System und überträgt keine Daten an mich. Für die Ausstellung des Lizenzschlüssels übernehme ich aus dem Ablefy-Checkout deinen Namen, deine E-Mail-Adresse und die Bestellnummer. Welche Daten ich darüber hinaus verarbeite (Diagnose-Exporte, die du mir freiwillig schickst; Gründer-Call; Newsletter), steht in den Datenschutzhinweisen Soalex unter https://alkly.de/datenschutzerklaerung/.
§ 12 Marken und Drittkomponenten
(1) Home Assistant ist eine Marke der Nabu Casa, Inc. Soalex ist kein offizielles Produkt von Home Assistant, Nabu Casa oder der Open Home Foundation und steht mit diesen in keiner Verbindung. Die Bezeichnung „Add-on für Home Assistant“ beschreibt die Kompatibilität. Alle anderen genannten Produkt- und Herstellernamen (etwa Marstek, Zendure, SolakonONE, Anker SOLIX, Hoymiles, Growatt, Victron, Shelly, Tibber) sind Marken der jeweiligen Inhaber und dienen nur der Beschreibung der Kompatibilität.
(2) Soalex enthält Komponenten Dritter unter Open-Source-Lizenzen, insbesondere Bestandteile aus dem Home-Assistant-Ökosystem unter der Apache License 2.0 sowie Python- und JavaScript-Bibliotheken unter MIT- und BSD-Lizenzen. Für diese Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen, die dir teils weitergehende Rechte einräumen als diese Bedingungen. Die vollständigen Lizenztexte und Hinweise findest du in der Datei THIRD_PARTY_NOTICES.md im Add-on und im Repository.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Für die einmalige Bereitstellung (Software, Lizenzschlüssel, erstes Update-Jahr) gelten die Bedingungen in der Fassung zum Zeitpunkt deines Kaufs. Nachträgliche Änderungen zu deinen Lasten sind ausgeschlossen.
(2) Für das Update-Abo als Dauerschuldverhältnis darf ich diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt und die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu deinen Lasten verschiebt. Triftige Gründe sind: Änderungen von Gesetzen oder Rechtsprechung, die eine Anpassung erfordern; Änderungen der Plattform Home Assistant oder des Vertriebswegs, die die Abwicklung betreffen; Schließen von Regelungslücken. Preis, Laufzeit, Kündigungsrechte, Nutzungsrecht und die Zusagen nach §§ 5 Abs. 6 und 10 sind von der Änderungsbefugnis ausgenommen.
(3) Änderungen nach Absatz 2 teile ich dir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mit. Widersprichst du nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen für das Update-Abo. Auf dein Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen deines Schweigens weise ich dich in der Mitteilung besonders hin (§ 308 Nr. 5 BGB). Widersprichst du, gelten die bisherigen Bedingungen weiter; ich darf das Update-Abo dann mit einer Frist von einem Monat kündigen, und du erhältst bereits gezahltes Entgelt anteilig nach § 5 Abs. 5 zurück.
(4) Änderungen an der Software richten sich nicht nach diesem Paragrafen, sondern nach § 5 Abs. 9.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bist du Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008).
(2) Eine Gerichtsstandsvereinbarung wird mit Verbrauchern nicht getroffen. Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Lizenzgebers.
(3) Ich bin nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Diese Bedingungen sind auch in englischer Sprache verfügbar, soweit ich eine Übersetzung bereitstelle; bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
(5) Ich speichere den Vertragstext nicht für dich. Du kannst diese Bedingungen unter https://alkly.de/soalex-lizenz/ abrufen, speichern und ausdrucken; mit der Bestätigungsmail bekommst du den Link auf die bei deinem Kauf gültige Fassung (§ 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB).
(6) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
